Heinrich Freund

„Ich bin mit Dr. [jur. (Breslau)] Heinrich [A., später: Henry Alexander] Freund [1885–1948] seit Anfang der zwanziger Jahre eng befreundet gewesen. Wir haben uns etwa zur gleichen Zeit als Anwälte in Berlin niedergelassen und haben auf ähnlichem Gebiet gearbeitet. Die Durchführung des Versailler Vertrages stellte damals dem Rechtsberater ganz neue, höchst wichtige Aufgaben, denen wir uns gewidmet haben. Er wurde in Kürze dank großem Fleiß und großer Kenntnisse der erste Sachverständige in Fragen des russischen Rechts, während ich mich den polnischen Problemen widmete. Dabei ergaben sich viele Berührungspunkte, die uns immer mehr zusammen führten. Die Bedeutung dieser Dinge wurde allmählich so groß, dass es notwendig wurde, den Rechtsfragen des Ostens eine besondere Zeitschrift zu widmen. Gemeinsam mit Heinrich Freund und Dr. Erwin Loewenfeld gründete ich daher gemeinsam um 1925 die ‚Zeitschrift für Ostrecht‘, welche auch Organ des Osteuropa-Instituts in Breslau wurde und die finanzielle Unterstützung der Notgemeinschaft der deutschen Wissenschaft erhielt.“

Udo Rukser, 1953; Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO), Abt. I Entschädigungsbehörde, Opfer des Nationalsozialismus: Register-Nr. 55482.

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